Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
Bei einer Schenkung oder Erbschaft ist oftmals eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dabei sind zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen, zum Beispiel bewertungsrechtliche Fragen, der Ansatz von Verbindlichkeiten und die Ausnutzung von Freibeträgen.
Wir helfen Ihnen gern, erbschaft- und schenkungssteuerrechtliche Probleme zu lösen und Steuervergünstigungen auszunutzen.
Zudem beraten wir Sie in steuerlichen Fragen bei der Erstellung von Testamenten und im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mittels Schenkungen zu Lebzeiten.
Unsere Dienstleistungen sind:
- die Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärungen sowie die Prüfung der Bescheide
- die Bewertung von Unternehmen und Immobilien
- die Steueroptimierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer
- die steuerliche Beratung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- die steuerliche Beratung bei der Erstellung von Testamenten