Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Vorsorgen durch Planung der Erbschaftssteuer
Auch wenn es unangenehm ist, über erbschaftssteuerliche Konsequenzen nachzudenken, sind Vorkehrungen für den Erbfall für Unternehmer aber auch Privatpersonen oftmals sinnvoll. Denn die Verteilung von Vermögenswerten wirkt sich auch auf die anfallende Erbschaftssteuer aus. Die Erbschafts- und auch die Schenkungssteuer können optimiert werden, indem zunächst eine Analyse der Vermögenswerte erfolgt und dann die Pläne für die Zukunft geprüft werden.
Die anfallende Erbschafts- oder Schenkungsteuer kann durch bestimmte Instrumente und die Ausnutzung von Freibeträgen entweder vermieden oder zumindest optimiert werden.
Wichtig sind auch die steuerlichen Folgen der Übertragung von Immobilien, sei es durch Schenkung oder nach dem Eintritt eines Erbfalls. Zum Beispiel kann das Familienheim steuerfrei übertragen werden. Diese Steuerfreiheit ist aber in einigen Fallgestaltungen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Nachfolgeplanung
Die Übergabe des eigenen Unternehmens kann durch einen auf längere Sicht geplanten Prozess optimiert werden. Somit wird der Fortbestand des Unternehmens, aber auch die finanzielle Absicherung der Familie gesichert. Außerdem kann die Steuerbelastung optimiert werden.
Für Unternehmer ist auch ein sog. Unternehmertestament wichtig, mit dem der Geschäftsbetrieb auch bei unvorhergesehenen Ereignissen oder bei Krankheit des Inhabers fortgeführt werden kann. Dabei ist eine Vielzahl von Punkten zu berücksichtigen, wie beispielsweise erforderliche Vollmachten oder der Zugang zu E-Mails und Passwörtern.
Unsere Dienstleistungen sind:
- Steueroptimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Beratung zur vorgenommenen Erbfolge
- Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
- Unternehmertestament